Akademische Selbstverwaltung
Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden alle 2 Jahre gewählt. Hier sind alle sogenannten Mitgliedergruppen (Studierende; Professor*innen; wissenschaftliche Mitarbeiter*innen; und Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung) vertreten. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien sind durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und die Grundordnung der TUB definiert.
Akademischer Senat (AS)
Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der TU Berlin. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Universität betreffen.
Aufgaben:
- Beschluss der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung
- Bestätigung von Veränderungen in Studien- & Prüfungsordnungen der Studiengänge
- Beschluss über strategische Entwicklung der TU
- Beschluss von Forschungsvorhaben
- Beschluss von Bauvorhaben
- Einrichtung und Auflösung von Studiengängen
- Einrichtung und Auflösung von Professor*innen-Stellen
- Berufung von Professor*innen
- Erlass von Satzungen
- Festsetzung der Studierenden-Anfängerzahlen
- Kommentierung des Haushaltes
- Einrichtung von TU-Außenstellen und Beschluss über Kooperationen
- Kandidat*innen-Vorschläge für das Präsidium (zusammen mit dem Kuratorium)
Daten und Fakten
Zusammensetzung: 4 Studis / 4 WiMis / 4 MTSV / 13 Profs
Wahl: in geraden Kalenderjahren (Januar) zusammen mit dem Erweiterten Akademischen Senat durch die jeweilige Statusgruppe
Webseite: https://www.tu.berlin/k3/gremien/akademischer-senat
Unterkommissionen
- Strukturkommission (SK; 2 / 2 / 2 / 6): mittel- und langfristige Strukturplanung der TU, z.B. auch Anschaffung und Nutzungskonzeption von Großgeräten.
- Kommission für Studium und Lehre (LSK; 6 / 2 /2 / 2): Überprüfung von Studien- & Prüfungsordnungen; Erstellung von Leitlinien in Studienangelegenheiten
- Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE; 3 / 3 / 3 / 3 / 3 Externe): Erstellung und Weiterentwicklung eines Nachhaltigkeitskonzeptes für die TU; Beratung des Präsidiums und des AS in bei strategischen Nachhaltigkeitsprojekten
- Haushaltsausschuss (HHA; 2 / 2 / 2 / 2): überprüft die formelle Schlüssigkeit des Haushaltes der TU und ggf. die Rechtfertigung für Veränderungen in den Ansätzen für Ausgaben
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das zentrale Beschlussorgan der Fakultät und grundsätzlich für alle Aufgaben der Fakultät zuständig.
Aufgaben:
- Erlass von Rechtsvorschriften (z.B. Prüfungsordnung und Studienordnung),
- Koordination von Lehre und Forschung, Maßnahmen zur Sicherstellung des
notwendigen Lehrangebots, - Verteilung und Verwaltung der Ressourcen der Fakultät (Personalstellen, Sachmittel),
- Vorschläge für alle Personalentscheidungen, soweit die betroffenen Personen nicht den Instituten zugewiesen sind.
Daten und Fakten
Zusammensetzung: 2 Studis / 2 WiMis / 2 MTSV / 7 Profs
Wahl: in geraden Kalenderjahren (Januar) durch die jeweilige Statusgruppe
Webseite Fakultät III: https://www.tu.berlin/fakultaet3/ueber-uns/beauftragte-gremien/fakultaetsrat
Webseite Fakultät V: https://www.tu.berlin/vm/ueber-uns/gremien-beauftragte/fakultaetsrat
Der Fakultätsrat kann Kommissionen zu seiner Beratung einsetzen und einzelne Fakultätsmitglieder zu Fakultätsbeauftragten zur Erledigung bestimmter Aufgaben bestellen. Angelegenheiten der laufenden Verwaltung kann er dem Dekan zur selbständigen Erledigung übertragen.
Institutsrat
Der Institutsrat ist das zentrale Beschlussorgan des Instituts und grundsätzlich für alle Aufgaben des Instituts zuständig.
Aufgaben
- Stellungnahme zu Struktur- und Entwicklungsplänen am Institut
- Vorschlag zu Einstellung und Kündigung von zusätzlichen Lehrbeauftragten
- Wahl des/der geschäftsführenden Direktors/Direktorin des Instituts
Daten und Fakten
Zusammensetzung: 1 Studi / 1 WiMi / 1 MTSV / 4 Profs
Wahl: in ungeraden Kalenderjahren (Januar) durch die jeweilige Statusgruppe
Studentische Gremien
Die Studentischen Gremien werden jährlich gewählt. Hier sind die Studierenden aller Fakultät vertreten. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien sind durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und die Grundordnung der TUB definiert.
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament (StuPa) ist eines der Organe der Studierendenschaft der TU Berlin und hat 60 Sitze. Es beschäftigt sich mit den Belangen der Studierendenschaft, also allen immatrikulierten Studierenden der TU Berlin.
Aufgaben
- Studierendenvertretung gegenüber der Universitätsverwaltung und der Außenwelt
- Sprachrohr der Studierendenschaft
- Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA); wählbar sind alle Studierenden der TUB
- Kontrolle der Arbeit des AStA
- Beschluss des Haushaltsplanes der Studierendenschaft und des Beitrages aller Studis (zur Zeit 8,70 Euro)
- ansetzen von Urabstimmungen (z.B. über die Verträge zum Semesterticket) und Vollversammlungen aller Studierenden
- Verabschieden von Resolutionen (antragsberechtigt sind alle Studierenden der TUB)
Daten und Fakten
Zusammensetzung: 60 Studis (nur Studierende)
Wahl: jährlich im Sommersemester
Webseite: https://www.tu.berlin/studierendenschaft/stupa
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, vertritt die studentischen Interessen an der Technischen Universität Berlin. Vor allem hilft der AStA Studierenden dabei, sich zusammenzutun und ihre Rechte gegenüber der Universität und anderen Stellen durchzusetzen.
Aufgaben
- Abwicklung der Tagesgeschäfte der verfassten Studierendenschaft
- ständige Vertretung und Sprachrohr der Studis (im Rahmen der Legitimation durch das StuPa)
- Interessenvertretung (insbesondere von Minderheiten)
- Beratungen für:
- Bafög und Soziales
- Ausländer*innen
- Hochschulbelange
- Rechtsangelegenheiten
- Semesterticket-Büro
bearbeitet u.a.:- Befreiungsanträge
- Erstattungsanträge (Ermäßigung in sozialen Härtefällen)
- Koordinations-Büro
u.a. zuständig für:- Beglaubigungen
- Ausstellung des internationalen Studi-Ausweises
- Technikpool zur kostenlosen Ausleihe für Studis
- Veröffentlichungen und sonstiger Service für die Studierenden (z.B. AStA-Info, AStA-Kalender)
- (Teil-)Finanzierung und infrastrukturelle Unterstützug von studentischen Projekten
Daten und Fakten
Zusammensetzung: min. 10 Studis (10 satzungsgemäße Referate, derzeit 12)
- Finanzen
- Sozialpolitik
- Öffentlichkeitsarbeit
- Hochschulpolitik
- Bildungspolitik
- Kultur- und Gesellschaftskritik
- Wissenschafts- und Technikkritik
- Initiativenkoordination
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- 4 Autonome Referate: FLINTA*, BiPoC, Queer, Referat für Internationale Studis
Wahl: jährlich (ca. Oktober) vom StuPa, wobei alle Studierenden der TU Berlin ohne Mitgliedschaft im StuPa oder einer Liste zur Wahl vorgeschlagen werden können; autonome Referate wählen in Vollversammlungen ihre Repräsentant*innen selbst, die vom StuPa bestätigt werden müssen.
Webseite: https://asta.tu-berlin.de/