Akademische Selbstverwaltung
Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden alle 2 Jahre gewählt. Hier sind alle sogenannten Mitgliedergruppen (Studierende; Professor*innen; wissenschaftliche Mitarbeiter*innen; und Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung) vertreten. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien sind durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und die Grundordnung der TUB definiert.
Akademischer Senat (AS)
Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der TU Berlin. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Universität betreffen.
Aufgaben:
- Beschluss der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung
- Bestätigung von Veränderungen in Studien- & Prüfungsordnungen der Studiengänge
- Beschluss über strategische Entwicklung der TU
- Beschluss von Forschungsvorhaben
- Beschluss von Bauvorhaben
- Einrichtung und Auflösung von Studiengängen
- Einrichtung und Auflösung von Professor*innen-Stellen
- Berufung von Professor*innen
- Erlass von Satzungen
- Festsetzung der Studierenden-Anfängerzahlen
- Kommentierung des Haushaltes
- Einrichtung von TU-Außenstellen und Beschluss über Kooperationen
- Kandidat*innen-Vorschläge für das Präsidium (zusammen mit dem Kuratorium)